Nun steht bald der Winter vor der Tür. Haben Sie sich schon Gedanken über den bevorstehenden Winterdienst gemacht? Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde-Glien wurde die Schneeberäumungspflicht an die Grundstückseigentümer übertragen. Wir würden Ihnen gern diese Arbeit in Eiseskälte sowie die Verantwortung für die korrekte und pünktliche Ausführung der Winterdienstarbeiten abnehmen. Wir bieten Ihnen einen Winterdienst vom 1. November bis einschl. April des Folgejahres an und sorgen somit dafür, dass Sie und alle anderen auf dem sicheren Weg sind/gehen. Rufen Sie uns an, denn der erste Schnee kommt gewiss.   Wir unterbreiten Ihnen gern ein kostenloses Angebot und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Leistungsumfang: Schnee- und Eisbeseitigung gemäß Gemeindesatzung die Haftung wird bei Vertragsabschluss an uns übertragen (Winterdiensthaftpflicht)
Winterdienst